Leistungen

Diagnostik und Therapie Allgemeine Gynäkologie

Rundum-Versorgung Allgemeine Gynäkologie: Praxisgemeinschaft der Frauenärztinnen Dr. Böhlke und Dr. Misera Singen
Krebsfrüherkennungsuntersuchung

Entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen:

  • Ab dem 20. Lebensjahr:
    Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP), Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken, Chlamydienscreening bis 25 Jahre (Test auf bestimmte Keime, die Eierstockentzündungen auslösen können)
  • Ab dem 30. Lebensjahr:
    Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP), Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken, Abtasten der Brust und der Achselhöhlen
  • Ab dem 50. Lebensjahr:
    Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP), Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken, Abtasten der Brust und der Achselhöhlen, Test auf verborgenes Blut im Stuhl

Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen (IGeL-Leistungen):
Die Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, bieten eine medizinische Grundversorgung. Die müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Wir möchten Ihnen nicht nur eine „ausreichende“, sondern auch darüber hinaus eine medizinisch gute Versorgung anbieten und stelle Ihnen im Folgenden ergänzende diagnostische Möglichkeiten vor:

  • Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken
  • Untersuchung auf Blasenkrebs
  • Untersuchung auf Darmkrebs
  • HPV-Test
  • Brustultraschall
  • Dünnschichtzytologie
HPV-Test (Nachweis von Viren, die Gebärmutterhalskrebs verursachen können)

Es gibt eine ganz Reihe von bekannten, sogenannten „Humanen Papillom-Viren“ (HPV):
Diese lassen sich vereinfacht gesprochen unterteilen in solche, die nur zu harmlosen Erkrankungen wie Genitalwarzen führen können (low-risk, niedriges Risiko) und solche, die zu Gebärmutterhalskrebs führen können (high risk, hohes Risiko).

Frauen, die Trägerinnen von high-risk HPV sind, können intensivierte Früherkennungsuntersuchungen durchführen lassen. Für den Test ist eine spezielle Abstrichentnahme am Gebärmutterhals notwendig. Wir führen auch die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) und Warzen an der Scheide durch.

Dünnschichtzytologie

Im Vergleich zur Abstrichabnahme am Gebärmutterhals, den die Kasse bezahlt, ist die sogenannte Dünnschichtzytologie ein Testverfahren, in dem die zu beurteilenden Zellen quasi ausgewaschen werden, Blut, Schleim und Entzündungsquellen werden entfernt. Dies kann ihre Beurteilbarkeit und Befundung erleichtern. Die Dünnschichtzytologie dient somit zur besseren Beurteilung der Zellen und kann zusammen mit der normalen Abstrichentnahme eine größere Aussage treffen als die einfache Zytologie (Zell-Diagnostik).

Kolposkopie (Lupenuntersuchung des Gebärmutterhalses)

Bei der Kolposkopie handelt es sich um eine Lupenuntersuchung des Genitalbereiches mit einem speziellen Mikroskop. Hierdurch kann der Gebärmutterhals besser beurteilt werden und es können gezielt Proben entnommen werden. Diese Untersuchung kann im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden.

Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken

Durch eine Ultraschalluntersuchung des weiblichen Beckens können Veränderungen an der Gebärmutter oder den Eierstöcken frühzeitig erkannt werden. Diese Untersuchung ist nicht Bestandteil der normalen Vorsorge, kann aber auf Ihren Wunsch hin als Selbstzahlerleistung (IGeL-Leistung) durchgeführt werden. Bei Beschwerden bezahlt natürlich Ihre Kasse diese Untersuchung.

Brustultraschall

Mittlerweile erkrankt jede 9. Frau in ihrem Leben an Brustkrebs. Eine frühzeitige Diagnose und Therapie verbessert die Prognose. Wir empfehlen Frauen ab dem 35. Lebensjahr eine jährliche Ultraschalluntersuchung der Brust, da wir schon Gewebeveränderungen ab 4-5 mm im Ultraschall sehen können. Im nächsten Schritt kann zur weiteren Klärung eine Probe aus der Gewebeveränderung entnommen werden (Biopsie).
Da die Mammographie alle 2 Jahre stattfindet, empfiehlt sich zur größtmöglichen Sicherheit die Ultraschalluntersuchung im Intervall. Die Untersuchung ist nicht Bestandteil der normalen Vorsorge, kann aber auf Ihren Wunsch hin als Selbstzahlerleistung (IGeL-Leistung) durchgeführt werden. Bei Beschwerden bezahlt natürlich ihre Kasse diese Untersuchung.

Krebsnachsorge

Sollten Sie eine Krebserkrankung durchgemacht haben, möchten wir Sie engmaschig und umfassend betreuen. In der Regel kommen Sie anfangs alle drei Monate zur Kontrolle in unsere Praxis. Die Abstände können dann bei unauffälligen Befunden langsam erweitert werden. Alle notwendigen Ultraschalluntersuchungen, wie Brustultraschall und Ultraschall der weiblichen Genitale im Rahmen der Nachsorge können direkt hier in unserer Praxis durchgeführt werden.

Kontrolle nach durchgeführten Operationen

Gerne betreuen wir Sie nach der Durchführung von ambulanten Operationen sowie nach Operationen, die einen längeren stationären Aufenthalt erforderlich machten. Es ist wichtig, den Heilungsprozess zu verfolgen, um rechtzeitig Komplikationen wie Infektion oder Wundheilungsstörungen zu erkennen. Zudem stellen wir Ihnen individuelle Krankmeldungen für Ihren Arbeitgeber aus.

Hormonstörungen

Sollte bei Ihnen der Verdacht auf eine Hormonstörung vorliegen, werden wir die entsprechenden Laboruntersuchungen veranlassen. Manchmal ist es auch nötig, Hormone zu verschreiben, z. B. wenn bei Mädchen die Regelblutung nach dem 16. Geburtstag noch nicht eingetreten ist oder wenn Sie zu früh in die Wechseljahre kommen. Bei der Hormonersatztherapie (HRT) wird der in den Wechseljahren entstehende Hormonmangel ausgeglichen.

Wechseljahresbeschwerden

Die Zeit der Wechseljahre ist nach der Pubertät und der Geschlechtsreife eine Zeit großer Veränderungen im weiblichen Körper. Manche Frauen sind beschwerdefrei und ihr Körper schafft die Umstellung spielend. Andere Frauen leiden sehr stark unter Wechseljahresbeschwerden wie Hitzewallungen, verstärkten und gehäuften Regelblutungen, Antriebslosigkeit, Libidoverlust oder Scheidentrockenheit. In Absprache mit Ihnen versuchen wir gute Lösungen zu finden, diese Beschwerden zu lindern. Von homöopathischen Mitteln bis hin zu einem individuell angepassten Hormonersatz (HRT) steht ein breites Behandlungsspektrum offen.

Senkung und Inkontinenz

Leider kommt es bei einigen Frauen, vor allem nach mehreren Geburten oder bei einer familiären Bindegewebsschwäche, zu Senkungen der Gebärmutter und der Scheide sowie zu unwillkürlichem Urinverlust (Inkontinenz). Gerne beraten wir Sie über die möglichen konservativen Behandlungsmöglichkeiten oder bereiten mit Ihnen eine notwendige Operation vor.

Impfungen

Wir führen die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) und Warzen an der Scheide durch. Die Krankenkassen zahlen diese Impfung für Mädchen zwischen dem 9. und 18. Lebensjahr. Je nach Alter muss 2 oder 3 mal geimpft werden. Eine Auffrisch-Impfung danach ist bislang nicht empfohlen. Die Impfung hat den größten Effekt vor dem ersten sexuellen Kontakt und vor dem 14. Lebensjahr.

Mädchensprechstunde

Der erste Besuch bei einer Frauenärztin ist für alle Mädchen etwas Besonderes. Es ist uns wichtig, dass dieser Besuch für jedes Mädchen ohne Angst und in einer vertrauensvollen Atmosphäre stattfindet. Bei diesem Besuch muss nicht gleich eine Untersuchung auf dem berühmten Stuhl stattfinden – es reicht, wenn wir uns erst einmal kennenlernen und dann gemeinsam entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt für die Untersuchung sein wird.

Die Verschreibung der Pille kann, vorausgesetzt, es gibt keine körperlichen Beschwerden und es besteht eine regelmäßige Monatsblutung, auch ohne Untersuchung durchgeführt werden. Ab 14 Jahren darf das sogar ohne die Einwilligung der Eltern erfolgen. Dennoch ist es natürlich immer besser, die Eltern wissen Bescheid.

Manchmal ist es auch gut, zusammen mit der besten Freundin zu kommen und gemeinsam wichtige Fragen zu besprechen. Natürlich unterstehen solche Gespräche dem Arztgeheimnis. Wann der richtige Zeitpunkt ist, zur Frauenärztin zu gehen, bestimmt jedes Mädchen selbst. Meistens ist der Wunsch nach Verhütung, der Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs oder Beschwerden wie z. B. starke und schmerzhafte Regelblutungen der Grund für den ersten Termin.

Kinder- und Jugendgynäkologie

Gynäkologische Fragestellungen, Erkrankungen oder Auffälligkeiten im Genitalbereich oder der Brust können auch bei Kleinkindern und jungen Mädchen auftreten. Oft entscheidet der Kinderarzt sich dann für eine Überweisung. Aber natürlich auch Sie als Eltern können sich an uns wenden, wenn Ihre Tochter Probleme hat oder Sie Ungewöhnliches an ihr entdecken. Gründe für eine Vorstellung in unserer Praxis können bspw. Ausfluss oder Schmerzen im Unterbauch sein oder der Verdacht auf eine Entwicklungs- oder Hormonstörung.

Eltern und Kind finden bei uns eine vertrauensvolle Atmosphäre und einen beschützten Bereich. Wir arbeiten eng mit Mutter, Vater oder der Bezugsperson zusammen. Jugendlichen bieten wir eine Mädchensprechstunde.

IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Die Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, bieten eine medizinische Grundversorgung. Die Leistungen der Krankenkassen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Wir möchten Ihnen nicht nur eine „ausreichende“, sondern auch eine darüber hinausgehende medizinisch gute Versorgung anbieten. Sie finden deshalb auf unserer Homepage und in unserem Leistungsangebot eine Reihe von individuellen Gesundheitsleistungen, die Sie im Rahmen der Krebsfrüherkennung sowie in der Schwangerschaftsbetreuung durchführen lassen können. Uns ist es wichtig, dass Sie sich zu nichts genötigt fühlen und sich nach einer Beratung frei entscheiden. Jeder setzt andere Schwerpunkte, so dass eine ganz individuelle Betreuung möglich ist. Ebenso wichtig ist uns, dass Sie wissen, welche Untersuchungen ausführbar sind und dass Sie selbstständig wählen, was Sie möchten. Wir möchten Ihnen medizinisch sinnvolle Leistungen anbieten unabhängig von Ihrem Versichertenstatus und betreue Sie gerne im Rahmen der erweiterten Vorsorge.