Leistungen

Schwangerschaftsvorsorge und Untersuchungen in der Schwangerschaft

Schwangerschaftsvorsorge: Praxisgemeinschaft der Frauenärztinnen Dr. Böhlke und Dr. Misera Singen
Schwangerschaftsvorsorge

Entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Zu Ihrer Information haben wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge im Rahmen Ihrer Schwangerschaft zusammengestellt. Zudem können wir Ihnen eine Reihe von zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen anbieten, die zwar von den Dachverbänden der Frauenärzte empfohlen werden, jedoch aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden – die sogenannte IGeL-Leistungen. Wichtig ist, dass Sie sich einen Überblick verschaffen können, welche Untersuchungen möglich sind. Entscheiden Sie dann selbst und frei, welche Untersuchungen für Sie wichtig sind und planen Sie mit uns Ihre ganz persönliche Schwangerschaftsvorsorge.

SSW Gesetzliche Gesundheitsleistung
4-8 SS-Feststellung, Untersuchung, Mutterpassanlage mit Blutentnahme, Röteln-, Lues-/ HIV- und Chlamydientest, Hämoglobin- und Blutgruppenbestimmung, Antikörpersuchtest
9-12 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
I. Ultraschalluntersuchung
14-16 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
ggbfalls. Hb-Bestimmung
18-22 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
II. Ultraschalluntersuchung
ggbfalls. Hb-Bestimmung
22-24 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
ggbfalls. Hb-Bestimmung
24-28 Glucosetoleranztest
Antikörpersuchtest
26-28 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
CTG
ggbfalls. Hb-Bestimmung
28-30 Anti-D-Gabe, falls erforderlich
30-32 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
III. Ultraschallscreening
CTG
ggbfalls. Hb-Bestimmung
32-35 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
Screening auf Hepatitis B
CTG
ggbfalls. Hb-Bestimmung
34-37 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
CTG
ggbfalls. Hb-Bestimmung
ab 40 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
CTG

 

Genetische Untersuchungen

Wir möchten Ihnen hier die Möglichkeiten der weiterführenden, vorgeburtlichen Diagnostik erläutern. Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Testverfahren genetische Erkrankungen aufdecken sollen. Ein normaler NIPD, der sogenannte Praena-Test, schließt die Möglichkeit anderer kindlicher Erkrankungen wie z. B. Herzfehler, nicht aus. Auf der anderen Seite kann ein normaler Ultraschall oftmals das Vorliegen eines Down-Syndroms (Trisomie 21) nicht entdecken. Die aufgeführten Testverfahren sind allesamt auf speziellen Wunsch der Patientinnen durchzuführen und natürlich freiwillig. Machen Sie sich bitte vorher Gedanken, was passieren wird, wenn leider der traurige Fall eintreten sollte und Sie ein auffälliges Testergebnis erhalten. Die Entscheidung für oder gegen vorgeburtliche, genetische Diagnostik ist generell nicht einfach. Wir beraten Sie natürlich gerne, wenn Sie weiterführende Fragen zu den entsprechenden Testverfahren haben.

Ersttrimesterscreening

Das sogenannte Ersttrimesterscreening setzt sich aus einer Ultraschalluntersuchung mit Messung der Nackenfaltendicke des Kindes sowie einer Blutentnahme zur Ermittlung von zwei bestimmten Hormonen (PAPP-A und HCG) zusammen. Dieses Untersuchungsverfahren kann nicht ermitteln, ob das Kind genetisch krank oder gesund ist, sondern berechnet nur ein Risiko. Dieses Risiko besagt Ihnen, ob Ihr Kind ein hohes Risiko hat z. B. ein Down-Syndrom zu haben. Zudem kann das berechnete Risiko etwas aussagen über das Vorliegen von kindlichen Erkrankungen wie z. B. bei einem Herzfehler.

Es besteht im Rahmen dieser Untersuchung kein Risiko für die Schwangerschaft selbst. Diese Untersuchung kann nur zwischen der 11+0- und 13+6. SSW durchgeführt werden. Das Ersttrimesterscreening wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Informationsblatt zum Ersttrimesterscreening

NIPD (Nicht-invasive pränatale Diagnostik)

Diese Untersuchung, auch Praena-Test® genannt, kann aus dem mütterlichen Blut genetische Erkrankungen des Kindes nachweisen. Zusätzlich wird eine Ultraschalluntersuchung des Kindes durchgeführt, um Hinweiszeichen für das Vorliegen anderer kindlicher Erkrankungen zu bekommen. Mit dem Praena-Test können die Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 und 18 (schwere genetische Erkrankungen) sowie geschlechtsspezifische Erkrankungen (z. B. Turner-Syndrom ) nachgewiesen werden. Ein normales Testergebnis kann jedoch nicht alle existierenden genetischen Erkrankungen ausschließen. Die Untersuchung ist nur eine Blutentnahme und beinhaltet somit kein Risiko für die Schwangerschaft. Sie wird in der Regel um die 12. SSW durchgeführt. Zum Teil wird dieser Test von den Krankenkassen übernommen. Es lohnt sich, dort nachzufragen.

Informationsblatt zur nicht-invasiven vorgeburtlichen Diagnostik (Praenatest)

Fruchtwasseruntersuchung

Dieser Test kann die aktuell bekannten genetischen Erkrankungen nachweisen und hat im Vergleich zu den beiden zuvor genannten Testverfahren Ersttrimesterscreening und NIPD die größte Aussagekraft für genetische Erkrankungen. Allerdings handelt es sich hierbei um einen sogenannten invasiven Test, d. h. es wird eine dünne Nadel durch die Bauchdecke der Mutter bis zur Fruchthöhle des Kindes geführt und darüber Fruchtwasser gewonnen. Das Verfahren ist mit einem, wenn auch geringen, Fehlgeburtsrisiko verbunden, das in der Literatur mit ca. 1:250 angegeben wird.
In der Regel zahlen die Krankenkassen diese Verfahren für Frauen ab 35 Jahren oder bei speziellen Fragestellungen, z. B. auffälligem Ersttrimesterscreening oder auffälliger NIPD. Zur Durchführung dieses Tests werden Sie weiter überwiesen, da wir diesen Test nicht in der eigenen Praxis durchführen. Die Fruchtwasseruntersuchung wird in der Regel in der 16. SSW durchgeführt.

Ultraschall zur Wachstumskontrolle

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen drei Ultraschalluntersuchungen bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf. Sollten kontrollbedürftige Befunde auftreten, werden auch mehr Untersuchungen übernommen. Wünschen Sie mehr Untersuchungen, als Ihre Krankenkasse bezahlt, führen wir diese gerne als Selbstzahlerleistung durch.

Erweiterte Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss kindlicher Fehlbildungen mit Herzuntersuchung (Organscreening)

Ein ausführlicher Ultraschall mit Beurteilung der Organentwicklung sowie ausführlicher Betrachtung des kindlichen Herzens wird nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei bestimmten Indikationen von den Krankenkassen bezahlt.

Informationsblatt zur erweiterten Ultraschall-Untersuchung (Organscreening)

Doppleruntersuchung

Bei der Doppleruntersuchung in der Schwangerschaft handelt es sich um Durchblutungsmessungen an Gefäßen von Mutter und Kind (Nabelschnurgefäße, Gefäße der Gebärmutter und andere). Diese spezielle Form der Ultraschall-Untersuchung kann Aufschluss geben über die Versorgungslage des Kindes im Mutterleib. Außerdem wird diese Sonografie bei bestimmten Fragestellungen angewandt (Versorgung von Zwillingen, zu kleine Kinder, Diagnostik von Blutarmut u. a.) und kommt Schwangeren zugute, die eine besondere Überwachung ihres Kindes benötigen. In diesen Fällen wird diese auch von der Krankenkasse übernommen.

Infektionskrankheiten
  • Toxoplasmose
    Hierbei handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die bei Erstinfektion in der Schwangerschaft, Schädigungen beim Kind (z. B. Innenohrschwerhörigkeit, Verkalkungen im Gehirn und andere) hervorrufen kann. Durch eine Blutentnahme kann getestet werden, ob Sie schon einmal Kontakt zu dieser Krankheit hatten und somit durch eigene Antikörper geschützt sind. Haben Sie keinen Antikörperschutz, könnte eine Infektion in der Schwangerschaft stattfinden. Infizieren kann man sich über den Kot von Katzen oder über den Verzehr von rohem Fleisch. Bei fehlendem Antikörperschutz sollte deshalb eine regelmäßige Blutkontrolle im Schwangerschaftsverlauf stattfinden, um eine Infektion zu erkennen. Die Toxoplasmose kann mittels Antibiotika therapiert werden.
  • Cytomegalie
    Hierbei handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die bei Kindern im Mutterleib Schädigungen hervorrufen kann (geistige Behinderung, Schwerhörigkeit u. a.). Sie wird durch den Stuhlgang von Kleinkindern übertragen, weshalb Schwangere besondere Hygienemaßnahmen einhalten sollten, wenn sie mit Kleinkindern zu tun haben. Man kann durch einen Labortest feststellen, ob Sie schon einmal Kontakt zu diesen Viren hatten. Dann wären Sie vor einer Infektion geschützt. Ansonsten sind die Hygienemaßnahmen besonders wichtig. Bei Erzieherinnen übernimmt die Krankenkasse diesen Test. Falls kein Schutz besteht, führt das zu einem Beschäftigungsverbot für Erzieherinnen. Eine Therapie in Form eines Antibiotikums gibt es nicht. Im Rahmen von Studien an der Universität Tübingen werden Therapieversuche bei Infektionen durchgeführt. Man sollte, um eine eventuelle Infektion in der Schwangerschaft zu erkennen, in regelmäßigen Abständen den Bluttest wiederholen.
  • Ringelröteln (Parvovirus)
    Schwangere können die Erreger dieser Infektionskrankheit an ihr ungeborenes Kind weitergeben, unabhängig davon, ob die Mutter Krankheitszeichen entwickelt oder ob die Infektion unbemerkt verläuft. Die Erstinfektion in der Schwangerschaft kann in frühen Schwangerschaftswochen unter Umständen leider zu einer Fehlgeburt führen. Oft treten die Ringelröteln in Schulen und Kindergärten auf, nicht selten wird dann mit einem Schild am Eingang auf gehäufte Krankheitsfälle hingewiesen. Die Infektion in späteren Schwangerschaftswochen führt nicht zu Fehlbildungen beim Ungeborenen, sondern kann eine Blutarmut auslösen. Das Kind sollte dann mit einer speziellen Ultraschalluntersuchung, der sog. Doppleruntersuchung, überwacht werden. Ein spezieller Bluttest kann diagnostizieren, ob Sie schon einmal Kontakt zu dieser Infektionskrankheit hatten und ob Ihr Körper bereits Antikörper gebildet hat. Man sollte, um eine eventuelle Infektion in der Schwangerschaft zu erkennen, in regelmäßigen Abständen diesen Bluttest wiederholen.
  • Untersuchung auf Streptokokken
    Bei einigen Frauen können in der Scheide per Abstrich B-Streptokokken nachgewiesen werden. Während der Spontangeburt könnte sich ein Neugeborenes damit infizieren. Dies kann in seltenen Fällen zu schweren Infektionen wie z. B. Hirnhautentzündung beim Neugeborenen führen. Zudem können Streptokokken auch dazu führen, dass Sie vorzeitige Wehen bekommen. Oft haben diese Keime in der Scheide keinen Krankheitswert, so dass sie bei Beschwerdefreiheit nicht behandelt werden müssen. Sollten allerdings diese Keime bei Ihnen nachgewiesen werden und die Geburt beginnt, bekommen Sie für die Zeit der Geburt ein Antibiotikum. Dieses wirkt dann über Ihr Blutsystem auch bei Ihrem Kind und kann es vor einer Infektion schützen. Der Test umfasst eine Abstrichentnahme aus der Scheide im letzten Schwangerschaftsdrittel.